Bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien müssen besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Auch für Privatpersonen gelten Einschränkungen; eine Freisetzung und Verschleppung von Asbestfasern muss verhindert werden. Bei gewerblichen Arbeiten gelten darüber hinaus die Qualifikations- und Schutzanforderungen der TRGS 519.
