Von intakten Asbestzementprodukten geht bei normaler Nutzung nicht automatisch eine Faserfreisetzung aus. Ein Rückbau wird insbesondere relevant, wenn Platten beschädigt sind oder Arbeiten an Dach, Fassade oder Gebäude geplant werden.
Von intakten Asbestzementprodukten geht bei normaler Nutzung nicht automatisch eine Faserfreisetzung aus. Ein Rückbau wird insbesondere relevant, wenn Platten beschädigt sind oder Arbeiten an Dach, Fassade oder Gebäude geplant werden.