Bei Arbeiten an eingebauten Asbestzementprodukten gelten umfangreiche Schutzvorschriften. Gewerbliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten fallen unter die TRGS 519 und erfordern entsprechende Qualifikation und Schutzmaßnahmen. Von einer unkontrollierten Demontage sollte deshalb abgesehen werden.
