Eternitplatten entfernen & fachgerecht entsorgen2026-10-05T10:10:24+00:00
Asbestzement sicher zurückbauen

Eternitplatten entfernen & fachgerecht entsorgen

Ältere Eternit- und Faserzementplatten können Asbest enthalten. ENVIROSAN übernimmt die kontrollierte Demontage von Dach- und Fassadenplatten sowie die sichere Verpackung und ordnungsgemäße Entsorgung.

Eternitplatten & Asbest – was ist zu beachten?

Eternit ist ursprünglich ein Markenname für Faserzementprodukte. Dachplatten, Fassadenplatten und Wellplatten aus Faserzement werden bis heute hergestellt – moderne Produkte sind asbestfrei. Bei älteren Platten kann dagegen Asbest fest in den Zement eingebunden sein.

Der Hersteller Eternit / Etex gibt an, dass die Umstellung seiner Produkte auf asbestfreien Faserzement Ende 1990 abgeschlossen war. Bei Platten aus der Übergangszeit, bei Produkten anderer Hersteller oder bei unbekannter Herkunft lässt sich allein anhand des Alters jedoch nicht immer sicher feststellen, ob Asbest enthalten ist.

Auch die Optik allein reicht nicht immer für eine zuverlässige Beurteilung. Moderne asbestfreie Faserzementplatten wurden teilweise bewusst in ähnlichen Formen und Abmessungen wie frühere Asbestzementprodukte hergestellt. Bei unklaren Materialien sollte deshalb vor Sanierungs- oder Rückbauarbeiten geklärt werden, um welches Produkt es sich handelt.

Wo können asbesthaltige Faserzementplatten vorkommen?

  • Eternitdächer und Wellplatten
    Asbestzement wurde besonders häufig für gewellte Dachplatten eingesetzt. Solange das Material intakt bleibt und nicht mechanisch bearbeitet wird, sind die Fasern fest im Zement gebunden. Bei Beschädigung, Rückbau oder unsachgemäßer Bearbeitung können jedoch Fasern freigesetzt werden.
  • Fassadenplatten
    Auch ältere Fassadenverkleidungen können aus asbesthaltigem Faserzement bestehen. ENVIROSAN übernimmt die kontrollierte Demontage der Platten und die anschließende fachgerechte Entsorgung.
  • Garagen, Schuppen und Nebengebäude
    Wellplatten aus Faserzement wurden nicht nur an Wohngebäuden eingesetzt. Gerade Dächer von Garagen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Schuppen und anderen Nebengebäuden können noch ältere Asbestzementplatten aufweisen.
  • Rohre und Formteile
    Asbestzement wurde außerdem für Rohre, Fallrohre, Lüftungselemente und verschiedene Formteile verwendet. Auch ältere Blumenkästen und ähnliche Bauteile können aus Asbestzement bestehen.

Fest gebunden bedeutet nicht bedenkenlos

Bei Asbestzement sind die Fasern fest im Zement eingebunden. Kritisch werden insbesondere Arbeiten, bei denen das Material gebrochen, gebohrt, gesägt, geschliffen oder anderweitig mechanisch beschädigt wird. Dabei können Asbestfasern freigesetzt werden.

Eternit fachgerecht entfernen und entsorgen

Bei asbesthaltigen Eternit- oder Faserzementplatten geht es nicht nur um den Abbau vom Dach oder von der Fassade.

Entscheidend ist ein kontrollierter Gesamtprozess, bei dem Beschädigungen möglichst vermieden und die ausgebauten Materialien anschließend sicher verpackt und entsorgt werden.
Für gewerbliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien gelten die Anforderungen der TRGS 519. Die Technische Regel wurde zuletzt 2025 ergänzt.

So läuft die Sanierung ab

  1. Material und Ausgangssituation klären
    Zunächst wird geprüft, welche Platten vorhanden sind, wo sie verbaut wurden und ob von asbesthaltigem Faserzement auszugehen ist. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, muss dies vor Beginn der Arbeiten berücksichtigt werden.
  2. Rückbau vorbereiten
    Dach, Fassade oder sonstiger Arbeitsbereich werden entsprechend der jeweiligen Situation vorbereitet. Zugänglichkeit, Höhe, Zustand und Umfang der Platten bestimmen den notwendigen Aufwand.
  3. Eternitplatten kontrolliert demontieren
    Asbesthaltige Platten werden möglichst unbeschädigt ausgebaut. Brechen, Sägen, Schleifen oder andere stauberzeugende Bearbeitungen sollen vermieden werden, weil dadurch Fasern freigesetzt werden können.
  4. Sicher verpacken und kennzeichnen
    Die ausgebauten Asbestzementplatten werden für den weiteren Transport so verpackt, dass eine Freisetzung oder Verschleppung von Asbestfasern vermieden wird.
  5. Eternit fachgerecht entsorgen
    Asbesthaltige Eternitplatten dürfen nach dem Ausbau nicht weiterverwendet oder wieder in Verkehr gebracht werden. Sie werden über dafür vorgesehene Entsorgungswege abgeführt.
  6. Entsorgung dokumentieren
    ENVIROSAN arbeitet mit zugelassenen Entsorgungsanlagen zusammen. Auf Wunsch erhalten Auftraggeber einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung.

Ob einzelnes Garagendach, ältere Fassadenverkleidung oder größere Dachfläche: ENVIROSAN verbindet den kontrollierten Rückbau asbesthaltiger Faserzementplatten mit sicherer Verpackung, Transport und nachvollziehbarer Entsorgung.

Alte Eternitplatten entdeckt?

Sie planen eine Dach- oder Fassadensanierung und wissen nicht, ob die vorhandenen Faserzementplatten Asbest enthalten? Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und die sinnvollen nächsten Schritte.

Kostenlos informieren
Wir beraten Sie professionell rund um Asbest- und Schadstoff­sanierung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sind Eternitplatten immer asbesthaltig?2026-08-18T16:38:29+00:00

Nein. Eternit ist ein Markenname für Faserzement, und heutige Eternitprodukte sind asbestfrei. Bei älteren Platten kann dagegen Asbest enthalten sein. Eternit / Etex gibt an, seit 1991 keinen Asbest mehr in seinen Faserzementprodukten zu verwenden. Bei unbekannter Herkunft oder nicht eindeutig identifizierbaren Platten sollte die Materialart vor Arbeiten genauer geklärt werden.

Wie erkenne ich Asbest in Eternitplatten?2026-08-18T16:38:59+00:00

Herstellungszeitraum und vorhandene Kennzeichnungen können Hinweise geben. Der Hersteller nennt beispielsweise „NT“ beziehungsweise „AF“ als Kennzeichnungen asbestfreier Produkte. Fehlt eine eindeutige Kennzeichnung oder ist das Material unbekannt, sollte nicht allein anhand der Optik entschieden werden.

Was ist der Unterschied zwischen Eternit und Asbestzement?2026-08-18T16:39:31+00:00

Eternit bezeichnet ursprünglich eine Marke für Faserzementprodukte. Ältere Faserzementprodukte konnten mit Asbestfasern verstärkt sein und werden als Asbestzement bezeichnet. Moderne Faserzementplatten verwenden andere Fasern und enthalten keinen Asbest.

Darf ich asbesthaltige Eternitplatten selbst entfernen?2026-08-18T16:40:04+00:00

Bei Arbeiten an eingebauten Asbestzementprodukten gelten umfangreiche Schutzvorschriften. Gewerbliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten fallen unter die TRGS 519 und erfordern entsprechende Qualifikation und Schutzmaßnahmen. Von einer unkontrollierten Demontage sollte deshalb abgesehen werden.

Darf man ein altes Eternitdach reinigen?2026-08-18T16:40:34+00:00

Asbesthaltige Wellplatten dürfen nicht durch materialabtragende Verfahren wie Hoch- oder Niederdruckreinigung, Schleifen oder Bürsten bearbeitet werden. Dadurch könnten Asbestfasern freigesetzt werden.

Müssen unbeschädigte Eternitplatten sofort entfernt werden?2026-08-18T16:41:05+00:00

Von intakten Asbestzementprodukten geht bei normaler Nutzung nicht automatisch eine Faserfreisetzung aus. Ein Rückbau wird insbesondere relevant, wenn Platten beschädigt sind oder Arbeiten an Dach, Fassade oder Gebäude geplant werden.

Wie werden asbesthaltige Eternitplatten entsorgt?2026-08-18T16:41:30+00:00

Nach dem Rückbau werden die Platten sicher verpackt und über geeignete Entsorgungswege abgeführt. Ausgebaute asbesthaltige Bauteile dürfen nicht wiederverwendet oder weitergegeben werden.

Was kostet das Entfernen und Entsorgen von Eternitplatten?2026-08-18T16:41:53+00:00

Die Kosten hängen unter anderem von Fläche, Plattenart, Zugänglichkeit, Gebäudehöhe, erforderlichen Schutzmaßnahmen, Verpackung, Transport und Entsorgungsaufwand ab. Bei Dach- und Fassadenarbeiten können außerdem Gerüst- oder Zugangskosten eine Rolle spielen. Deshalb ist eine belastbare Kalkulation erst nach Klärung der konkreten Situation sinnvoll.

Übernimmt ENVIROSAN auch kleinere Eternitdächer?2026-08-18T16:42:40+00:00

Ja. Laut Leistungsprofil gehören auch kleinere Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise an Einfamilienhäusern oder Garagen, zum Tätigkeitsbereich von ENVIROSAN.